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Mietbedingungen Haftung und gegenseitige Verpflichtung: Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Leistungen auftragsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Können diese Leistungen aus von uns verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haften wir bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Benutzung der von uns gemieteten Gegenstände erfolgt aus eigener Gefahr. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder Vermieter autorisierten Person zurückzugeben hat. Sorgfaltspflicht Bei Bootsbenutzung erklärt der Teilnehmer oder Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Boote nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzt werden. Der Mieter ist verpflichtet die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Die Allgemeinen Hinweise sind Bestandteil dieses Mietvertrages. Allgemeine Hinweise
Bitte
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© BKV für Rolandkanu GbR Bernd Mordhorst und Stephan Voß |